Neben der Förderung regenerativer Energien gilt die Einsparung von Energie im Gebäudebestand als eines der vorrangigen Ziele der Gegenwärtigen Energiepolitik der Bundesregierung und wird daher intensiv gefördert. Für Altbauten und Gebäude, die bis zum 31.12.1994 errichtet worden, können über Maßnahmen Zuschüsse durch die KfW gewährt werden. Grundlage ist die qualifizierte Energieberatung von einem unabhängigen Energieberater HWK. Finanziert werden Maßnahmen wie zum Beispiel Wärmedämmung der Wände, Dachflächen und Geschossdecken oder auch die Erneuerung der Fenster und Außentüren. Unterstützung gibt es auch bei der Erneuerung der Heizung mit Energieeffizienten Bauteilen aber auch für die Planungs- und Baubegleitungs-Leistungen. Durch Thermografien könne sehr kostengünstig “Wärmelecks” an Ihrem Haus erkannt werden.
Leistungen